Wie kann ich ein Auto anmieten?
Denkbar leicht. Einfach anrufen oder Mail schicken (Kontaktdaten siehe nebenstehendes Impressum). Ich schaue dann nach, ob der Wunschtermin frei ist, und gebe umgehend Bescheid. Nach Zahlung einer Anzahlung von 150,00 Euro besteht für den Mieter die Sicherheit, dass das Fahrzeug nicht mehr anderweitig vermietet wird.
Wie läuft die Übergabe?
Wir vereinbaren für die Selbstfahrermietfahrzeuge einen Übergabeort in Mülheim an der Ruhr. Sie holen den Wagen ab. Abweichend von der
Selbstabholung kann das Fahrzeug auch zum Mieter gebracht werden. Der zusätzliche Personal- und Zeitaufwand erhöht allerdings in angemessenem Rahmen den Preis. Fahrzeuge, die nicht als
Selbstfahrerfahrzeuge ausgewiesen sind, werden gegen einen Aufpreis zum Veranstaltungsort gebracht. Bei Selbstfahrermietfahrzeugen erfolgt eine ausreichende Einweisung in das Fahrzeug. Auf Wunsch
wird eine gemeinsame Probefahrt gemacht. Da Ihnen ein hoher Sachwert anvertraut wird, wird eine Kaution von 500,00 Euro genommen, die bei der Abholung bar zu bezahlen ist.
Wie lange kann man ein Fahrzeug anmieten?
Die Zahl der Anmietetage bestimmt der Mieter. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Es wird nach Anmietetagen abgerechnet. Eine stundenweise Vermietung ist nicht vorgesehen. Wird ein Fahrzeug etwa für einen Tag angemietet, dann muss es spätestens nach 24 Stunden wieder zurückgegeben sein (Beispiel: Der Wagen wird Freitags um 10.00 Uhr abgeholt, dann ist die Rückgabe spätestens am Samstag um 10.00 Uhr).
Wieviel Kilometer kann ich mit dem gemieteten Wagen fahren?
Am ersten Tag sind 150 Kilometer im Mietpreis enthalten, an allen weiteren Tagen jeweils 100 km. Kilometerleistungen, die darüber hinausgehen, werden mit 0,50 Euro pro Kilometer abgerechnet. Wenn ein Fahrzeug zum Anmieter gebracht wird, werden die Kilometer für Hin- und Rückfahrt ebenfalls mit 0,50 Euro sowie einer Aufwandsentschädigung für den Fahrer abgerechnet.
Wie bezahlt man ein gebuchtes Fahrzeug?
Zunächst wird eine Anzahlung von 150,00 Euro bar oder per Banküberweisung geleistet. Mit dem Eingang der Zahlung ist das Fahrzeug fest reserviert. Spätestens am Abholtag muss der Gesamtmietbetrag bar oder per Banküberweisung bezahlt sein. Mögliche Mehrkilometer können verständlicherweise erst bei der Rückgabe des Fahrzeugs abgerechnet werden.
Wer darf das Auto fahren?
Fahrberechtigt ist der Mieter, oder falls dies zugebucht wird, auch noch ein zweiter Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag benannt wird. Nur diese Personen dürfen das Fahrzeug führen. Dass die Fahrer über eine für das Fahrzeug passende Fahrerlaubnis verfügen müssen, dürfte sich von selbst verstehen. Jeder Fahrer muss mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Die Fahrerlaubnis darf während des Mietzeitraums weder endgültig noch vorübergehend entzogen sein.
Kann ich die Buchung stornieren, wenn ich das Fahrzeug doch nicht abnehmen kann?
Grundsätzlich sieht das EU-Recht, anders als in anderen Dienstleistungsbereichen, bei Autoanmietungen zwar kein Rücktrittsrecht vor. Da ich allerdings keine unzufriedenen Mieter möchte, biete ich von mir aus Stornierungsmöglichkeiten an, damit niemand schon weit vor dem Buchungstermin auf den kompletten Kosten sitzen bleibt. Bis vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitraum kann kostenlos storniert werden. Danach sind kostenpflichtige Stornierungen möglich, bei denen die Stornogebühr um so geringer ist, je weiter der Buchungstermin noch weg ist. Bei absehbar schlechtem Wetter während des Anmietezeitraums können wir ggf. auch kurzfristig einen anderen Anmietezeitraum innerhalb der darauffolgenden zwei Monate vereinbaren. Dies geschieht aber aus Kulanz, es besteht für den Mieter kein Anspruch darauf.
Wie erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs?
Einfach zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort den Wagen und den Schlüssel bei mir abgeben. Der Wagen wird von mir noch kurz auf Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen besichtigt. Wenn alles in Ordnung ist, werden die gezahlte Kaution vor Ort wieder zurückgezahlt und mögliche Mehrkilometer abgerechnet. Der Mieter erhält für die Rückgabe des Fahrzeugs eine Quittung.
Muss das Fahrzeug gereinigt zurückgegeben werden?
Nein, sofern sich Verschmutzungen in einem normalen, benutzungsbedingten Rahmen bewegen, wird nichts fällig. Die Reinigung durch mich ist dann im Preis enthalten. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen (Erbrochenes, zurückgelassener Müll, verunreinigte Polster, erheblicher, grober Bodenschmutz innen, starker Schmutz an der Karosserie) wird allerdings eine Reinigungsgebühr verlangt, die vom Aufwand der Beseitigung abhängt.
Was ist bei einem Unfall, einer Beschädigung oder einer Entwendung des Fahrzeugs?
Der Vorfall ist sofort bei der Polizei zu melden. Auch ich bin sofort über den Vorfall zu informieren. Der Mieter muss zudem
aussagekräftige Fotos von einem Schaden machen und mir diese zur Verfügung zu stellen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall wird für den Mieter eine Eigenbeteiligung von 1.000,00 Euro
fällig.
Was ist, wenn das angemietete Fahrzeug am Abholtag nicht fahrbereit ist?
Alte Autos können im schlechtesten Fall auch schon mal ihren Dienst verweigern und kündigen das auch nicht unbedingt vorher an. In diesem Fall besteht für den Mieter wie auch für mich ein kostenloses Stornierungsrecht. Ich verpflichte mich, sofern verfügbar, ein Ersatzfahrzeug aus meinem Fuhrpark anzubieten. Sollte der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug niedriger sein als für das ursprünglich gemietete Fahrzeug, wird dem Mieter die Differenz erstattet. Der Mieter ist allerdings nicht verpflichtet, das angebotene Ersatzfahrzeug abzunehmen. Ist er mit dem Fahrzeug nicht einverstanden, bleibt sein Recht, den Mietvertrag kostenfrei zu stornieren, bestehen.